Ist ein Arbeitnehmer unverschuldet krank und somit arbeitsunfähig, so hat er für einen Zeitraum von 6 Wochen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, § 3 Abs. 1 S. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Besitzt der Arbeitnehmer einen Dienstwagen oder ein Dienstrad, darf er es während dieser Zeit weiternutzen. Problematisch wird es nach Ablauf der 6 Wochen, denn dann hat der Arbeitgeber […]