In einer gerade in Corona-Zeiten interessanten Entscheidung hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern zur Frage Stellung genommen, wann Beschäftigte verpflichtet sein können, sich auf Veranlassung des Arbeitgebers ärztlich untersuchen zu lassen. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die an einer Universität beschäftigte Klägerin, sollte sich laut Anordnung ihres Arbeitgebers wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen, um nachzuweisen, dass sie zur […]