Tatsächliche oder mutmaßliche rechtsextreme Aktivitäten des Arbeitnehmers in dessen Freizeit berechtigen den Arbeitgeber grundsätzlich nicht zur Kündigung. So hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG Niedersachsen) am 21.03.2019 entschieden.
Tatsächliche oder mutmaßliche rechtsextreme Aktivitäten des Arbeitnehmers in dessen Freizeit berechtigen den Arbeitgeber grundsätzlich nicht zur Kündigung. So hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (LAG Niedersachsen) am 21.03.2019 entschieden.
Grundlegendes Urteil aus dem Kirchenarbeitsrecht: Kirchliche Arbeitgeber dürfen in Stellenausschreibungen nicht pauschal die Zugehörigkeit zu ihrer Kirche verlangen. Zulässig ist dies nur, wenn die auszuübende Tätigkeit besonders eng im Zusammenhang mit der Religionsausübung steht. Wird ein konfessionsloser Bewerber unzulässig abgelehnt, weil er der Kirche nicht angehört, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom […]
Kündigt ein katholisches Krankenhaus einem Chefarzt, weil dieser erneut geheiratet hat, kann dies unter Umständen eine verbotene Diskriminierung darstellen. Die Kündigung ist dann unwirksam. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 11.9.2018 entschieden.
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht. Eine Nutzung der Internetseiten der MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich […]
Innerhalb der Europäischen Union dürfen Arbeitgeber Job-Bewerber grundsätzlich nicht aufgrund bestimmter personenbezogener Merkmale wie beispielsweise Rasse, Geschlecht oder Religion benachteiligen. Von diesem Grundsatz gibt es allerdings Ausnahmen, insbesondere für kirchliche Arbeitgeber. So dürfen Religionsgemeinschaften bei der Einstellung von Mitarbeitern unter gewissen Umständen eine bestimmte Religionszugehörigkeit voraussetzen. Diese Entscheidung des kirchlichen Arbeitgebers, die eine Abwägung zwischen der Autonomie der Kirchen und […]
Welchen Kündigungsschutz Arbeitnehmer genießen, hängt unter anderem davon ab, wie groß der Betrieb ist, in dem sie angestellt sind. In einem sog. Kleinbetrieb gilt im Allgemeinen ein deutlich geringerer Schutz als in anderen Betrieben.
Die Klägerin ist Trägerin eines muslimischen Kopftuches und hatte sich beim Land Berlin um eine Stelle als Grundschullehrerin beworben. Nachdem die Klägerin erklärt hatte, dass sie ihr Kopftuch auch im Unterricht tragen wolle, lehnte das Land Berlin ihre Bewerbung ab. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat der Klägerin nun – entgegen der zuvor ergangenen Entscheidung des Arbeitsgerichts – eine Entschädigung in Höhe […]
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass keine unerlaubte Benachteiligung wegen einer Behinderung darin zu sehen ist, wenn eine Versorgungsordnung bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen der üblichen, „festen Altersgrenze“ Abschläge vorsieht. Der als schwerbehinderter Mensch anerkannte Kläger bezieht seit der Vollendung seines 60. Lebensjahres eine gesetzliche Altersrente für Schwerbehinderte und eine Betriebsrente. Die Beklagte kürzte die Betriebsrente nach einer […]
Der als Rechtsanwalt tätige Kläger hatte sich auf eine Stellenanzeige einer Versicherung im Jahr 2009 als Trainee beworben. Als Stellenanforderung waren angegeben ein sehr guter Hochschulabschluss, der nicht länger als ein Jahr zurückliegen sollte und eine berufsorientierte Praxiserfahrung sowie im Falle der Bewerbung im Bereich Jura eine arbeitsrechtliche Ausrichtung oder medizinische Kenntnisse. Der Kläger hatte seine Ausbildung zum Volljuristen bereits […]
Der BREXIT – ein Anlass über Europäisches Arbeitsrecht nachzudenken Das deutsche Arbeitsrecht gilt für ca. 31 Mio. Arbeitnehmer und natürlich einheitlich in allen Bundesländern. Diese einheitliche Anwendung unserer arbeitsrechtlichen Regelungen wird nicht in Frage gestellt. Sie hat sich bewährt und ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber selbstverständlich. Warum ist das in Europa anders? Das europäische Arbeitsrecht wirkt sich bis zum Vollzug […]
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