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In einer gerade in Corona-Zeiten interessanten Entscheidung hat das LAG Mecklenburg-Vorpommern zur Frage Stellung genommen, wann Beschäftigte verpflichtet sein können, sich auf Veranlassung des Arbeitgebers ärztlich untersuchen zu lassen. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die an einer Universität beschäftigte Klägerin,  sollte sich laut Anordnung ihres Arbeitgebers wegen häufiger krankheitsbedingter Fehlzeiten einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen, um nachzuweisen, dass sie zur […]

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht einseitig dazu verpflichten, der Arbeit im Home-Office (sog. Telearbeit) nachzugehen. Dies gilt jedenfalls, sofern der Arbeitsvertrag keine Regelung dazu enthält. Verweigert der Arbeitnehmer also einen Telearbeitsplatz, so kann der Arbeitgeber ihm deshalb nicht kündigen. So entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.

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