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Muster für einen Vertrag mit einem freien Mitarbeiter

Beim freien Mitarbeitervertrag gilt es immer das Risiko der Scheinselbstständigkeit zu beachten. Insofern sind Regelungen, die den freien Mitarbeiter zu stark den Weisungen des Auftraggebers unterwerfen, zu vermeiden. Wichtig sind Regelungen zur Arbeitsleistung, zur Vergütung und vor allem auch zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.


Freier Mitarbeitervertrag

Lediglich der besseren Lesbarkeit halber wird für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen die männliche Form gebraucht. Sie gilt entsprechend für alle Geschlechter.

Zwischen

(Name, Anschrift)

– im folgenden Auftraggeber genannt –

und

(Name, Anschrift)

– im folgenden Auftragnehmer genannt –

wird Folgendes vereinbart:

1. Vertragsgegenstand und Durchführung

(1) Herr … wird ab dem … als … für den Auftraggeber tätig.

(2) Der Auftragnehmer ist im Rahmen des vereinbarten Zeitvolumens und der betrieblichen Gegebenheiten frei in der Wahl von Ort und Zeit seiner Tätigkeit.

(3) Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist der Auftragnehmer keinen Weisungen des Auftraggebers unterworfen.

(4) Der Auftragnehmer hat das Recht, einzelne Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Umgekehrt hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf ein bestimmtes Mindestvolumen von Aufträgen.

 

2. Vertragsbeginn, Dauer und Beendigung

(1) Die Tätigkeit beginnt am … und ist auf unbestimmte Zeit angelegt / endet am ….

(2) Das Vertragsverhältnis kann außerdem von beiden Seiten mit den gesetzlichen Fristen nach § 621 BGB gekündigt werden. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich.

(3) Sollte die DRV-Bund die Sozialversicherungspflicht dieses Vertragsverhältnisses feststellen, endet dieses auch ohne Kündigung mit Rechtskraft der Entscheidung / mit Bekanntgabe des Bescheides.

3. Vergütung

(1) Der Auftragnehmer erhält ein Honorar von Euro … zzgl./inkl. Mehrwertsteuer für jede in Absprache mit de mAuftraggeber geleistete Stunde. Hiermit sind alle Auslagen und Nebenkosten abgegolten.

(2) Der Auftragnehmer wird über die erbrachten Leistungen eine prüffähige Rechnung stellen. Zahlungen für erbrachte Leistungen werden monatlich nachträglich und nur nach Vorlage einer Rechnung geleistet.

(3) Der Auftragnehmer ist für die Versteuerung und Abführung etwaiger Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich.

4. Verhinderung

(1) Bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Arbeitsverhinderung besteht kein Honoraranspruch.

(2) Der Auftragnehmer wird seine Abwesenheit wegen Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen.

5. Sonstige Tätigkeiten

(1) Dem Auftragnehmer steht es frei, für andere Auftraggeber tätig zu werden. Einer vorherigen Zustimmung des Auftraggebers bedarf es hierfür nicht.

6. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

(1) Alle Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte, die aufgrund der Tätigkeit des Auftragnehmers entstehen, werden auf den Auftraggeber übertragen, soweit zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen.

(2) Die Übertragung dieser Rechte ist durch die vereinbarte Vergütung abgegolten.

7. Verschwiegenheitsklausel

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über ihm bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen zu bewahren.

8. Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformvereinbarung.

(2) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrags als ungültig erweisen, werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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(Ort, Datum Unterschrift Auftraggeber)

 

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(Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer)

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