Hinweisgeberschutz für Unternehmen, Verbände, NGO´s und Vereine
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sind Arbeitgebende verpflichtet, sichere Meldekanäle für Whistleblower einzurichten, um Gesetzes- und Regelverstöße zu melden. Ein funktionierendes Hinweisgebersystem schützt Ihr Unternehmen nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern stärkt auch das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden und Geschäftspartner.
Unsere Kanzlei übernimmt als externe Meldestelle diese Aufgabe für Sie. Wir bieten maßgeschneiderte Hinweisgebersysteme, die die Anforderungen des Hinweisgeberschutzes erfüllen und Hinweisgebende vor Repressalien schützen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zu ergreifen.
Setzen Sie auf uns als unabhängige Vertrauensanwälte. Wir bieten eine diskrete und sichere Anlaufstelle für Hinweisgebende. Das hilft Ihnen, Bußgelder, Reputationsschäden und rechtliche Risiken zu vermeiden. Sie zeigen aber auch Ihre Verantwortung und stärken ihre Unternehmenskultur.