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Eine Weisung eines Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, am Folgetag um 7:00 Uhr an einem 170 km entfernten Arbeitsort zu erscheinen (sog. kurzfristige Versetzung), kann unbillig sein und ihre Befolgung daher vom Arbeitnehmer verweigert werden – mit dieser Entscheidung griff das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg nunmehr die neue Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu unbilligen Weisungen auf. Im September 2017 änderte das BAG […]