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Suche nach "verhaltensbedingte Kündigung". 11 Treffer gefunden.

Falsch. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, drei Abmahnungen auszusprechen, bevor er einen Arbeitnehmer kündigt. Einer verhaltensbedingten Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung als milderes Mittel vorausgehen. Mit einer Abmahnung wird konkretes Fehlvergalten gerügt und es wird vor weiteren Verstößen gewarnt. Dem Arbeitnehmer wird also sein Fehlverhalten vor Augen geführt und deutlich gemacht, dass im Wiederholungsfall die Beendigung des Arbeitsverhältnisses […]