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Muster einer Ergänzungsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit

Ergänzungsvereinbarung über Kurzarbeit

Zwischen

[Name/Adresse]

– nachfolgend „Arbeitgeber/in“ genannt  –

und

[Name/Adresse]

– nachfolgend „Arbeitnehmer/in“ genannt  –

wird mit Wirkung ab dem ___ folgende Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag vom ___ getroffen:

Präambel

Die seit Anfang des Jahres 2020 herrschende Corona-Pandemie hat unmittelbare Auswirkungen auf den Beschäftigungsbedarf im Betrieb des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin. Der Betrieb hat aufgrund von ___ / aus den folgenden Gründen einen erheblichen und nicht vermeidbaren Arbeitsausfall zu verzeichnen.  (…)

Um den Fortbestand des Betriebes zu sichern, ist deshalb die Einführung von Kurzarbeit erforderlich.

1. Vereinbarung von Kurzarbeit, Dauer

Die Vertragsparteien einigen sich darauf, dass für das Arbeitsverhältnis Kurzarbeit im Sinne von §§ 95 ff SGB III eingeführt wird, um das Unternehmen während der Corona-Pandemie zu entlasten und den Arbeitsplatz des/der Arbeitnehmers/in möglichst zu sichern. Die Kurzarbeit beginnt am ___ und endet voraussichtlich am ___ .

2. Arbeitszeit

2.1. Die Arbeitszeit wird während der Kurzarbeit zunächst von ___ auf ___ Wochenstunden reduziert. Die Arbeitszeit wird wie folgt verteilt: ___ .

2.2. Da der Arbeitsausfall aufgrund der Unsicherheit der Sachlage nicht prognostiziert werden kann, kann die Notwendigkeit bestehen, die Kurzarbeit anzupassen. Die Arbeitszeit kann auch dahingehen angepasst werden, dass vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin überhaupt keine Arbeitsleistung mehr erbracht wird („Kurzarbeit Null“). Bei Verbesserung der wirtschaftlichen Lage kann der/die Arbeitgeber/in die Kurzarbeit sofort abbrechen und den/die Arbeitnehmer/in jederzeit zur Wiederaufnahme der vollen Tätigkeit zurückrufen.

2.3. Die Arbeitszeit wird dem Arbeitsanfall wöchentlich angepasst . Die Anpassung wird 5 Tage zuvor in Textform dem/der Arbeitnehmer/in mitgeteilt .

2.4. Sollten nach dem unter 1. bestimmten Zeitraum erneut die Voraussetzungen für die Kurzarbeit vorliegen und der/die Arbeitgeber/in erneut Kurzarbeitergeld beantragen, hat er/sie bei der Anordnung der Kurzarbeit eine angemessene Ankündigungsfrist einzuhalten.

3. Kurzarbeitergeld und Aufstockung durch den/die Arbeitgeber/in

3.1. Für die Dauer der Kurzarbeit vermindert sich das Arbeitsentgelt des/der Arbeitnehmers/in entsprechend.

3.2. Der/die Arbeitgeber/in stellt unverzüglich die erforderlichen Anträge zur Bewilligung von Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes erfolgt durch den/die Arbeitgeber/in.

3.3. Der/die Arbeitnehmer/in erhält vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin eine Aufstockung des von der Agentur für Arbeit zu erwartenden Kurzarbeitergeldes auf ___ % des Unterschiedsbetrages zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und dem tatsächlichen Nettoeinkommen nach Einführung von Kurzarbeit einschließlich des Kurzarbeitergeldes.

Der Zuschuss zum Kurzarbeitergeld wird zusammen mit der üblichen Entgeltauszahlung gezahlt. Dies gilt unabhängig von dem Zeitpunkt der Auszahlung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Diese Aufstockung ist freiwillig und führt zu keinem Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber kann jederzeit die Aufstockung einstellen.

4. Urlaub und Krankheit

4.1. Für die Berechnung des Urlaubsentgelts nach § 11 BurlG bleiben Verdienstkürzungen infolge der Kurzarbeit außer Betracht. Wenn während des Bezuges von Kurzarbeitergeld Arbeitsunfähigkeit eintritt, besteht der Anspruch auf Kurzarbeitergeld fort, solange ohne den Arbeitsausfall Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall bestehen würde.

4.2. Für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist der Abbau von bestehenden Überstundenguthaben, Resturlaubsansprüchen und Urlaubsansprüchen, die noch nicht verplant sind, erforderlich.

Der/die Arbeitgeber/in kann anordnen, dass Überstundenguthaben, Resturlaubsansprüche und Urlaubsansprüche vor Einführung der Kurzarbeit eingesetzt werden, soweit vorrangige Urlaubswünsche des/der Arbeitnehmers/in nicht entgegenstehen.

5. Sonstiges

Im Übrigen bleiben die Regelungen des Arbeitsvertrages vom ___ unberührt.

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(Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer)

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(Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber)