§ 33 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) sieht vor, dass das Arbeitsverhältnis ab dem Monat nach Zustellung des Rentenbescheids über die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit ruht. Bei einer nur teilweisen Erwerbsminderung besteht die Möglichkeit für den Beschäftigten seine Weiterbeschäftigung zu beantragen, um so das Ruhen des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden (§ 33 TVöD). Dieser Antrag muss schriftlich und […]