Mitarbeiter, die aufgrund einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten, genießen keinen Unfallschutz an ihrem „Home Office“ Arbeitsplatz. So urteilte das Bundessozialgericht. In besagtem Fall hatte sich die Klägerin von ihrem Home Office im Dachgeschoss auf den Weg in die Küche gemacht, um etwas zu trinken. Dabei war sie auf der Treppe gestürzt und brach sich den […]