Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist das Gebot fairen Verhandelns zu beachten. Verletzt der Arbeitgeber es, kann der Arbeitnehmer die Auflösung des Aufhebungsvertrags und damit die Fortführung des Arbeitsverhältnisses verlangen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Arbeitgeber bei den Verhandlungen eine krankheitsbedingte Schwäche des Arbeitnehmers ausnutzt. So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 07. Februar 2019 entschieden.