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Rumänische „Mall of Berlin“ Arbeiter klagen Löhne ein

Montag, 13.04.2015

Das Arbeitsgericht Berlin hat am Freitag den Lohnklagen von rumänischen Bauarbeitern entsprochen, die nach ihren Behauptungen bei der Errichtung der „Mall of Berlin“ beschäftigt wurden und die ihnen zustehende Vergütung nicht erhalten haben.

Zehn Arbeiter klagten deshalb gegen die deutschen Auftraggeber. Zwei von Ihnen haben nun einen ersten Erfolg erzielt.

Offenbar ist insbesondere zahlreichen rumänischen Bauarbeitern der Lohn vorenthalten worden. Dies hat zu öffentlichen Protesten und nun auch zu arbeitsgerichtlichen Verfahren geführt.

Laut Angaben von RBB Online sollen den Rumänen sechs Euro Stundenlohn  in die Hand versprochen worden sein.
Dabei liegt der Mindestlohn im Baugewerbe – der bereits länger besteht als der bundesweite allgemeine  Mindestlohn –  im Tarifgebiet Ost für einfache Arbeiten nach bei 10,50 Euro: „Und zwar nach Gesetz, unabhängig davon, was der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbart.“, so DGB-Sprecherin Nina Lepsius. Zudem seien den Arbeitern laut Spiegel Online „völlig unzureichende und überteuerte Unterkünfte gestellt“ worden.

Gegen die beklagte Arbeitgeberin ergingen Versäumnisurteile, weil sie trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zur mündlichen Verhandlung erschienen. 

Die Arbeitgeberin kann gegen die Versäumnisurteile innerhalb von einer Woche Einspruch einlegen.

Ein Versäumnisurteil setzt immerhin die Schlüssigkeit der Klage voraus, kann allerdings durch einen Einspruch zu Fall gebracht werden.
 Die Einspruchsfrist beginnt mit der Zustellung der Urteile. Bei einem rechtzeitigen Einspruch wird der Prozess fortgesetzt; ansonsten sind die Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen.
 In diesem Fall wäre die verklagte Firma zur Zahlung der verlangten Löhne in Höhe von 1200 beziehungsweise 4400 Euro verpflichtet.

Arbeitsgericht Berlin, Aktenzeichen 14 Ca 3749/15 und 14 Ca 3752/15
Pressemitteilung Nr. 09/15 vom 10.04.2015