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Kündigung eine Ordnungsamtsmitarbeiters wegen Lektüre einer Originalausgabe von „Mein Kampf“ während der Arbeitszeit

Freitag, 29.09.2017

Das Land Berlin hatte einem Mitarbeiter des allgemeinen Ordnungsdienstes, der während der Dienstzeit im Pausenraum eine Originalausgabe des Buches „Adolf Hitler-Mein Kampf“ mit einem eingeprägten Hakenkreuz gelesen hat, ordentlich gekündigt.

Wie schon das Arbeitsgericht, hat auch das Landesarbeitsgericht diese Kündigung für wirksam erklärt. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass der Mitarbeiter mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, das als verfassungswidriges Symbol gilt, gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten in besonderer Weise verstoßen hat. Das Land sei daher zu einer Kündigung berechtigt gewesen und nicht verpflichtet, diese Verhalten lediglich abzumahnen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. September 2017- 10 Sa 899/17

Die Revision wurde nicht zugelassen.