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Keine Einstellung als Lehrer bei Verurteilung wegen versuchten Betrugs

Freitag, 07.04.2017

Das Land Berlin hatte einem Bewerber die Einstellung als Lehrer in Aussicht gestellt, diesen aber nach Einholung eines erweiterten Führungszeugnisses abgelehnt. Darin war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten aufgeführt, wonach der Bewerber wegen versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden war, weil er ohne gültigen Fahrschein mit der S-Bahn gefahren und bei der Fahrscheinkontrolle einen verfälschten Fahrschein vorgezeigt habe.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg  (LAG) hat entschieden, dass der Bewerber keinen Anspruch auf eine Einstellung als Lehrer hat, weil ihm aufgrund des rechtskräftigen Strafbefehls und damit der Verurteilung wegen versuchten Betrugs die für eine Einstellung als Lehrer gemäß Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz erforderliche charakterliche Eignung fehle und hat damit die zuvor ergangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt. Das LAG hat entgegen der Auffassung des Bewerbers in der nur in Aussicht gestellten Einstellung keine rechtsverbindliche Zusage einer Einstellung gesehen.

Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen.

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.03.2017 – 2 Sa 122/17