Trennlinie

Homeoffice und mobiles Arbeiten: Keine gesetzliche Regelung

Dienstag, 01.10.2024

Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich das Arbeiten im Home Office für viele Unternehmen und Beschäftigte als praktikabel und vorteilhaft erwiesen. Gerade vor diesem Hintergrund war die Ankündigung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice einzuführen, auf großes Interesse gestoßen. Viele Arbeitnehmer:innen hätten sich über eine klare Rechtsgrundlage gefreut, die ihnen ein gewisses Maß an Flexibilität und Planbarkeit sichert.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice – Was bedeutet das für Arbeitgeber:innen?

Nun ist es offiziell: Ein gesetzlicher Anspruch auf Homeoffice wird vorerst nicht eingeführt. Bundesarbeitsminister Heil hat seine Pläne, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen, aufgegeben. Stattdessen setzt das Bundesarbeitsministerium darauf, dass Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen die Bedingungen für mobiles Arbeiten und Homeoffice eigenverantwortlich regeln.

Reaktionen auf die Entscheidung

Diese Entscheidung hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. Während einige die vertragliche Freiheit begrüßen und die Flexibilität individueller Vereinbarungen betonen, kritisieren andere, dass Arbeitnehmer:innen, die auf mobiles Arbeiten angewiesen sind, vom Wohlwollen ihrer Arbeitgeber:innen abhängig bleiben. Ohne eine gesetzliche Grundlage fehlt es an einem verbindlichen Rahmen, der gleiche Bedingungen für alle schafft.

Gestaltungsmöglichkeiten für Homeoffice und mobiles Arbeiten

Auch ohne gesetzlichen Anspruch gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Homeoffice und mobiles Arbeiten zu gestalten. Hier einige Ansätze, wie Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen individuelle Vereinbarungen treffen können:

  •  Vertragliche Regelung: Die einfachste Möglichkeit ist, mobiles Arbeiten oder Homeoffice durch eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag zu regeln. Dabei können die Anzahl der Homeoffice-Tage pro Woche und Bedingungen für die Erreichbarkeit festgelegt werden.
  • Flexible Arbeitszeitmodelle: Arbeitszeitmodelle, die Flexibilität ermöglichen, erlauben es Arbeitnehmer:innen, ihre Arbeit selbstbestimmt zu gestalten. Zum Beispiel kann eine Kernarbeitszeit definiert werden, während die restliche Arbeitszeit flexibel bleibt.
  • Technische Ausstattung: Für effizientes Arbeiten im Homeoffice sollten Arbeitgeber:innen für angemessene technische Ausstattung sorgen, einschließlich Laptops, sicheren VPN-Verbindungen und ergonomischem Büroequipment.
  • Datenschutz und Sicherheit: Der Schutz sensibler Unternehmensdaten ist beim mobilen Arbeiten essenziell. Arbeitgeber:innen sollten klare Richtlinien zur Nutzung von IT-Systemen und zum Umgang mit Daten festlegen.

Unterstützung durch unsere Kanzlei für Arbeitsrecht

Als spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht unterstützen wir Arbeitgeber:innen und Betriebsräte bei der Ausgestaltung von Homeoffice-Regelungen und Vereinbarungen zum mobilen Arbeiten. Wir helfen Ihnen, Lösungen zu finden, die sowohl den betrieblichen Anforderungen als auch den Interessen Ihrer Beschäftigten gerecht werden.

Fazit: Homeoffice bleibt ein wichtiges Thema

Die Entscheidung gegen einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice bedeutet nicht, dass das Thema vom Tisch ist. Im Gegenteil: Die Bedeutung von mobilem Arbeiten und Homeoffice bleibt hoch, und es ist zu erwarten, dass es weiterhin im Fokus des Gesetzgebers, der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Arbeitsgerichte stehen wird.