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Häufige Kurzerkrankungen als Kündigungsgrund

Dienstag, 24.09.2024

Häufige Krankmeldungen stellen Arbeitgeber vor große Herausforderungen:

Doch wann rechtfertigen sie eine Kündigung?

Die Kündigung wegen Krankheit ist ein heikles Thema im deutschen Arbeitsrecht und sorgt immer wieder für Unsicherheiten. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat nunmehr in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2024 klare Leitlinien gesetzt, unter welchen Umständen eine personenbedingte Kündigung aufgrund häufiger Kurzerkrankungen gerechtfertigt sein kann.

Was ist im konkreten Fall passiert?

Der Kläger war Maschinenbediener im 4-Schicht-System. Über mehrere Jahre hatte er jedes Jahr insgesamt mehr als sechs Wochen mehrere Kurzerkrankungen. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis aus personenbedingten Gründen mit der Begründung, er könne davon ausgehen, dass er auch in Zukunft ausfallen werde.

Was ist eine personenbedingte Kündigung?

Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Umstände, wie etwa andauernder oder wiederkehrender Krankheiten, dauerhaft aus einem in seiner Person liegenden Grund nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit zu verrichten. Im Kündigungszeitpunkt müssen Tatsachen vorliegen, die die Prognose stützen, es werde auch künftig zu Erkrankungen im bisherigen – erheblichen – Umfang kommen (Negativprognose).

Entscheidung: Häufige Kurzerkrankungen als Kündigungsgrund

Das Gericht entschied, dass eine solche Krankheitsgeschichte eine negative Zukunftsprognose rechtfertigen kann – und somit eine Kündigung möglich macht.

Wichtig: Selbst, wenn die Erkrankungen unterschiedlich sind (z. B. einmal eine Erkältung, dann Rückenschmerzen), kann dies auf eine allgemeine Anfälligkeit hinweisen, die auch in Zukunft bestehen bleibt. Dies gilt auch dann, wenn einzelne Krankheiten vollständig ausgeheilt sind.

Was bedeutet das für Arbeitgeber?

Das Urteil gibt Arbeitgebern einerseits mehr Klarheit darüber, wie sie mit häufigen Kurzerkrankungen von Mitarbeitern umgehen können. Weiterhin müssen Arbeitgeber genau prüfen, ob die Krankheitsanfälligkeit voraussichtlich anhält und die Kündigung wirklich gerechtfertigt ist. Andererseits können Arbeitgeber leichter bei häufigen Kurzerkrankungen eine negative Gesundheitsprognose ableiten.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Dieses Urteil zeigt, dass auch bei verschiedenen und voneinander unabhängigen Erkrankungen eine Kündigung wegen Krankheit möglich sein kann, wenn die Fehlzeiten insgesamt auf eine dauerhafte Krankheitsanfälligkeit hindeuten.

Fazit

Die Entscheidung des LAG Mecklenburg-Vorpommern unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Einzelfallprüfung bei Kündigungen aufgrund häufiger Kurzerkrankungen.

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil 7. Mai 2024  – 5 Sa 56/23 –