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Fußball: Vertragsamateure sollen nicht unter das Mindestlohngesetz fallen

Donnerstag, 26.02.2015

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, hat heute in Berlin Vertreter des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) getroffen, um rechtliche Fragen im Bereich der sog. Vertragsamateure zu erörtern. Bei Vertragsamateuren handelt es sich um Mitglieder der Vereine, die eine geringe Bezahlung für ihre Spieltätigkeit erhalten und in der Regel als Mini-Jobber angemeldet sind.

Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle Arbeitnehmer. In der Regel ist eine Anmeldung zum Minijob mit der Arbeitnehmereigenschaft verbunden, sodass der Mindestlohn zu zahlen ist. Die Koalitionsfraktionen und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben im Bundestag während des Gesetzgebungsprozesses jedoch das gemeinsame Verständnis zum Ausdruck gebracht, dass Vertragsamateure nicht unter das Mindestlohngesetz fallen sollen. Das zeitliche und persönliche Engagement dieser Sportler zeige, dass nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern die Förderung des Vereinszwecks und der Spaß am Sport im Vordergrund stehen. Somit ist davon auszugehen, dass es sich trotz Mini-Job nicht um ein Arbeitnehmerverhältnis handelt und der Mindestlohn keine Anwendung findet.

Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass die Zahl der Mini-Jobs im ehrenamtlichen Bereich bei anderen Tätigkeiten (z.B. Übungsleiter, Platzwarte) reduziert werden soll, etwa durch die Nutzung von Aufwandsentschädigungen und Auslagenersatz.

Mit dieser Klarstellung auf Basis des geltenden Mindestlohngesetzes wird den Sportvereinen eine einfach handhabbare Lösung entlang der bisherigen Praxis angeboten. Die Klarstellung fußt auf den Gesetzgebungsmaterialien zum Mindestlohngesetz, hier insbesondere einer Drucksache des zuständigen Ausschusses, und der Rechtsprechung zum Arbeitnehmerbegriff.

Die Ausgestaltung der Verträge und die tatsächlichen Verhältnisse sind durch die Vereine vor Ort zu klären und sicherzustellen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales