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ArbG Berlin bestätigt Kündigung des stellvertretenden Direktors der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen

Montag, 25.11.2019

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung des stellvertretenden Direktors der Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen für wirksam erachtet.

Der Vize-Direktor wurde wegen Sexismusvorwürfen gekündigt, wogegen er Kündigungsschutzklage erhoben hat. Diese Kündigung ist nach Auffassung des Arbeitsgerichtes wirksam, da der Kläger in etwa einem Dutzend Fällen,  in privater Atmospäre Vorstellungsgespräche geführt habe. Hiermit habe der Kläger inadäquate Situationen geschäffen, in denen es ein klares Missverhältnis zwischen der privaten Atmosphäre und dem Machtgefälle gegeben habe. Die Bewerberinnen hätten diese Gespräche nur schwer abbrechen und den Situationen kaum entfliehen können. Der Kläger habe dieses Verhalten trotz Aufforderung durch den Direktor der Stiftung, dies zu unterlassen, fortgesetzt, womit eine weitere Zusammenarbeit für die Stiftung nicht zumutbar war. Auf den von der Stiftung zur Begründung der Kündigung weiter herangezogenen Vorwurf einer sexuellen Belästigung kam es für die Entscheidung nicht mehr an, so dass das Gericht diesen Vorwurf nicht weiter geprüft hat.

Urteil vom 13.11.2019 – 60 Ca 13111/18