Alkohol am Arbeitsplatz: Erlaubt oder Kündigungsgrund?
In vielen Unternehmen gehört ein Feierabendbier mit den Kollegen oder ein Glas Sekt bei besonderen Anlässen zur Kultur. Doch wie ist die rechtliche Lage eigentlich genau? Gibt es ein allgemeines Verbot für Alkohol am Arbeitsplatz?
Es gibt kein gesetzliches Verbot von Alkohol am Arbeitsplatz
Im Interview mit der Berliner Zeitung erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht, Lorenz Mayr: Ein gesetzliches Verbot gibt es nicht. Arbeitgeber können jedoch betriebliche Regeln aufstellen – etwa durch eine Dienstanweisung oder eine Klausel in der Betriebsordnung. Verstöße dagegen können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, von der Abmahnung bis hin zur Kündigung, insbesondere wenn die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird.
Alkoholerkrankung vs. gelegentliches Trinken
Besonders sensibel ist das Thema bei Alkoholerkrankungen. Arbeitnehmer, die sich als alkoholkrank erklären, unterliegen einem besonderen Schutz. Ihnen muss die Möglichkeit zu einer Therapie oder einem Entzug eingeräumt werden. Erst wenn über einen längeren Zeitraum keine Besserung eintritt und eine dauerhafte Leistungsbeeinträchtigung absehbar ist, kann eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlich durchgesetzt werden – oft aber erst nach einem langwierigen Verfahren vor Gericht.
Wichtig: Mut zum Ansprechen
Das Präventionsprogramm Prev@WORK der Fachstelle für Suchtprävention Berlin unterstützt seit fast 20 Jahren Betriebe dabei, Sucht vorzubeugen und die psychische Gesundheit zu stärken.