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Die befristet Einstellung von Mitarbeitern ist tägliche Praxis von Unternehmen geworden. Die Mehrzahl von Befristungen erfolgt heutzutage auf Zeit und ohne besonderen Grund. Während der Gründungsphase eines Unternehmens ist es häufig schwer zu beurteilen, wie viele Mitarbeiter tatsächlich benötigt und ob sie auch bezahlt werden können. Gerade für Existenzgründer ist die Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverhältnissen besonders hilfreich. Die Trennung […]

Eine sachgrundlose Befristung ist nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG) maximal für die Dauer von zwei Jahren zulässig. Wird diese Höchstdauer auch nur um einen Tag überschritten, ist die Befristung unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht unbefristet fort. So entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG).

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zu befristen. Der Vertrag endet dann nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch. Arbeitnehmer werden allerdings durch das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geschützt. Danach muss der Arbeitgeber für die Befristung in der Regel einen sachlichen Grund haben, z.B. die Vertretung eines ausfallenden Angestellten oder die Übernahme nach einer Ausbildung. Beträgt die Befristung aber nicht […]

Hat ein Arbeitnehmer bereits in der Vergangenheit für einen Arbeitgeber gearbeitet und gehen sie nun ein erneutes Arbeitsverhältnis ein, so darf der neue Arbeitsvertrag nicht sachgrundlos befristet werden. Schwierigkeiten kann dieser Grundsatz bereiten, wenn mehrere Arbeitgeber gemeinsam einen Betrieb führen. Hier kann es rechtsmissbräuchlich sein, wenn ein Arbeitnehmer befristet angestellt wird, obwohl er unmittelbar zuvor dieselbe Tätigkeit bei dem anderen […]

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber bereits zuvor beschäftigt war. Dies gilt auch, wenn die Vorbeschäftigung schon acht Jahre zurückliegt. So entschied kürzlich das Bundesarbeitsgericht (BAG), das damit seine bisherige Rechtsprechung zur erneuten sachgrundlosen Befristung aufgibt. Zum Hintergrund: Bisherige Rechtsprechung zur erneuten sachgrundlosen Befristung 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG regelt, dass die Befristung […]

Die als Maskenbildnerin an einem Theater beschäftigte Klägerin hat gegen die Befristung ihres Arbeitsvertrages bis zum 31. August 2014 geklagt. Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass die Klägerin überwiegend künstlerisch tätig ist. Auf das Arbeitsverhältnis findet außerdem ein Tarifvertrag (Normalvertrag Bühne) Anwendung. Dieser sieht vor, dass sich das Arbeitsverhältnis um ein Jahr verlängert, wenn nicht eine Nichtverlängerungsanzeige erklärt wird. Diese Nichtverlängerungsanzeige […]

Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG kann ein Arbeitsvertrag nur dann ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren kalendermäßig befristet werden, wenn zwischen den Parteien zuvor kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, dass ein Heimarbeitsverhältnis nicht als Arbeitsverhältnis im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist. In der Zeit vom […]

Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist unter den Voraussetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes möglich. Zu beachten ist, dass die Befristung formal richtig vereinbart werden muss – also schriftlich und in der Regel vor Aufnahme der Arbeit. Außerdem ist die Befristung zeitlich nur möglich, wenn innerhalb der letzten 3 Jahre kein Arbeitsverhältnis zu diesem Arbeitgeber bestanden hat. Eine Befristung wegen eines Sachgrundes […]

Achtung! Denn Fehler in der Befristung führen unweigerlich zu einem Dauerarbeitsverhältnis! Die befristete Einstellung ist in Zeiten der wirtschaftlichen Erholung tägliche Praxis in Unternehmen. Die Mehrzahl der Befristungen erfolgt auf Zeit und ohne besonderen Grund. Dies ist grundsätzlich maximal bis zu einer Dauer von 2 Jahren möglich). Daneben ist eine Befristung gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) aber auch aus besonderen Gründen wie […]

Ein zuvor bei demselben Arbeitgeber absolviertes Ausbildungsverhältnis stellt kein vorheriges Arbeitsverhältnis i. S. d. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG dar und hindert damit nicht die sachgrundlose Befristung. Der Kläger hatte vor fast 40 Jahren beim Arbeitgeber eine Berufsausbildung absolviert. Er hielt daher die sachgrundlose Befristung seines nunmehr mit dem Beklagten abgeschlossenen Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz […]