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Falsch. Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, drei Abmahnungen auszusprechen, bevor er einen Arbeitnehmer kündigt. Einer verhaltensbedingten Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung als milderes Mittel vorausgehen. Mit einer Abmahnung wird konkretes Fehlvergalten gerügt und es wird vor weiteren Verstößen gewarnt. Dem Arbeitnehmer wird also sein Fehlverhalten vor Augen geführt und deutlich gemacht, dass im Wiederholungsfall die Beendigung des Arbeitsverhältnisses […]

Wenn der Arbeitnehmer sich einen schweren Fehltritt erlaubt, möchte der Arbeitgeber ihn in vielen Fällen schnell loswerden. Meistens ist das aber nicht ohne eine vorherige Abmahnung möglich. So entschied auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 21. Januar 2020. Der Arbeitnehmer hatte angeblich die Personalchefin und einen Kollegen bedroht. Laut LAG war die Kündigung mangels Abmahnung unwirksam.

Die private Nutzung eines Dienstfahrzeuges über mehrere Monate kann eine Kündigung rechtfertigen. Dies setzt jedoch in aller Regel voraus, dass der Arbeitnehmer zuvor abgemahnt wurde. So hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz) am 24. Januar 2019 entschieden.

Bevor der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen pflichtwidrigen Verhaltens kündigen kann, ist grundsätzlich eine Abmahnung erforderlich. Dies ist auch bei vielen Einzelverstößen des Arbeitsnehmers der Fall, die jeweils alleine eine Kündigung nicht rechtfertigen können. Die Einzelverstöße summieren sich nicht zu einem Gesamtverstoß von so erheblichem Ausmaß, dass eine Abmahnung entbehrlich wäre. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln mit Urteil vom 06.09.2018.

Die Abmahnung ist ein wichtiges Instrument im Arbeitsrecht. Sie ist Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung bzw. einer Kündigung wegen Schlechtleistung. An die Abmahnung werden hohe Anforderungen gestellt. Insofern sind Arbeitgeber gut beraten, hier äußerste Sorgfalt anzuwenden. Auf der anderen Seite gilt auf Seiten des Arbeitnehmers oftmals, die Ruhe zu bewahren. Oft ist eine Gegendarstellung sinnvoller als ein Arbeitsgerichtsverfahren. Auch […]

Seit dem frühen Samstagmorgen sitzen tausende Berliner im Südwesten der Stadt in der Dunkelheit und auch in der Kälte. Kein Strom, kein warmes Wasser und keine Heizung. Worunter viele Menschen aktuell privat leiden, stellt auch Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen vor Herausforderungen. So sind von dem Blackout nicht nur Privathaushalte betroffen, sondern auch Arbeitsstellen. Was gilt es also zu beachten, wenn ein […]

Die Weihnachtszeit ist die Zeit der Liebe – und das oft auch im Büro. Wenn Plätzchen in der Kaffeeküche verteilt werden, der Duft von Punsch durch die Flure zieht und die Weihnachtsfeier ihren lockeren Ausklang findet, rücken viele Kolleginnen und Kollegen ein Stück näher zusammen. Es überrascht daher kaum, dass sich ein großer Teil der Menschen am Arbeitsplatz verliebt – […]

Oft sehen sich Arbeitnehmer:innen Verdächtigungen oder Anschuldigungen durch Arbeitgebende oder Kolleg:innen ausgesetzt. Die Bandbreite möglicher Anschuldigungen ist groß:  Vorwürfe des Diebstahls von Firmeneigentum und Arbeitszeitbetrug oder das Streuen von Gerüchten über Kolleginnen und Kollegen. Gleichzeitig haben Arbeitgebende oft auch einen berechtigten Verdacht, dass Arbeitnehmer:innen z.B. Diebstahl am Arbeitsplatz begehen. Beiden Seiten stehen Möglichkeiten zur Verfügung, wie sie mit solchen Verdachtsfällen […]

Das Einwurf-Einschreiben ist eine gern genutzte Methode, um z.B. eine Zustellung nachweisen zu können. Der Zugang ist zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit von Erklärungen gegenüber einer anderen Person. Arbeitgeber:innen müssen z.B. den Zugang von Kündigungen beweisen. Das LAG Hamburg hat nun entschieden: Das digitalisierte Einwurf-Einschreiben mag die Zustellung erleichtern, doch einen Anscheinsbeweis für die Zustellung erbringt es nicht mehr (LAG […]

Der vermeintlich sichere Schutz durch ein ärztliches Attest ist nicht mehr unantastbar. Seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2021 hat sich die Rechtsprechung deutlich verändert: Arbeitgeber:innen dürfen den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln. Dies gilt dann, wenn konkrete Umstände Zweifel an der tatsächlichen Erkrankung begründen. Wichtig für Beschäftigte: Wer seine Arbeitsunfähigkeit vortäuscht, riskiert nicht nur den Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sondern […]

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