Berlin: Bergmannstraße 102 / 10961 Berlin / Tel 030.69 80 90 70 / Fax 030.69 80 90 79 / zentrale@mayr-arbeitsrecht.de

Cottbus: Rudolf-Breitscheid-Straße 2 / 03046 Cottbus / Tel 0355.289 166 27 / Fax 0355.289 166 28 / zentrale@cottbus-arbeitsrecht.de

Wildau: Freiheitstraße 124/126 / 15745 Wildau / Tel 03375.21 55 09 / Fax 03375.21 59 09 / zentrale@wildau-arbeitsrecht.de

  /  20.05.2013

Newsletter Arbeitsrecht 2/2012

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 1. Januar wird die Rente mit 67 schrittweise eingeführt. Wer 1947 geboren ist, muss einen Monat länger arbeiten, für die Jahrgänge nach 1964 gilt die volle Verlängerung der Lebensarbeitzeit.

Unser aktueller Newsletter befasst sich deshalb mit Fragen rund um den Renteneintritt von Arbeitnehmern. Endet ein Arbeitsverhältnis automatisch bei Erreichen des Rentenalters oder muss es gekündigt werden? Können Arbeitnehmer in der Rente beschäftigt werden? Wie können Vorruhestandsregeln optimal gestaltet werden?

Lesen Sie deshalb unsere „10 Tipps zum Übergang in die Rente“.

Ich hoffe, unser Newsletter erweckt Ihr Interesse. Wie immer freuen wir uns über Kritik und positives Feedback

Ihr

Lorenz Mayr