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  /  24.05.2013

Private Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz

Zusatztermin: 13. April 2011

E-Mail und Internet sind an heutigen Büroarbeitsplätzen ebenso selbstverständlich wie der Telefonanschluss. Die meisten Unternehmen tolerieren eine gelegentliche private Nutzung dieser Technik. Um von vornherein arbeits- und haftungsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, bedarf es hier eindeutiger Regelungen. So kann die Privatnutzung der Kommunikationstechniken im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

Immer wieder stellt sich die Frage, welche Kontrollmöglichkeiten Arbeitgeber haben, um die Einhaltung der festgelegten Nutzungsbedingungen zu überprüfen, ohne hierdurch gegen die Bestimmungen des Datenschutzes zu verstoßen. In dem Workshop werden verschiedene Möglichkeiten dargestellt, wie Unternehmen die private Nutzung von Kommunikationstechniken durch Mitarbeiter handhaben können, ohne gegen gesetzliche Auflagen zu verstoßen.

Programm

12:45 Uhr Empfang mit Imbiss 

13:15 Uhr Beginn

17:00 Uhr Ende mit anschließendem Buffet

Inhalt

Aktuelle Rechtsprechung zur Internetnutzung am Arbeitsplatz, zum Beispiel

Rechtsgrundlagen der Internetnutzung

Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers und arbeitsrechtliche Sanktionen

  • bei ausschließlich dienstlicher Nutzung von Internet und E-Mail 
  • bei erlaubter privater Nutzung von Internet und E-mail in unterschiedlichem Umfang
  • Abmahnung 
  • Ordentliche / Außerordentliche Kündigung

Betriebsvereinbarungen und arbeitsvertragliche Vereinbarungen zur Nutzung von Kommunikationssystemen im Unternehmen 

  • mögliche Regelungsinhalte 
  • Zusätze zum Arbeitsvertrag
  • Musterbetriebsvereinbarung/ -arbeitsvertrag zur Nutzung von Kommunikationssystemen 

Kosten: 190,00 EUR zzgl. 19% MWSt.

Ort: MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht, Bergmannstraße 102, 10961 Berlin

Programm und Anmeldung: PDF