Private Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz
Zusatztermin: 13. April 2011
E-Mail und Internet sind an heutigen Büroarbeitsplätzen ebenso selbstverständlich wie der Telefonanschluss. Die meisten Unternehmen tolerieren eine gelegentliche private Nutzung dieser Technik. Um von vornherein arbeits- und haftungsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, bedarf es hier eindeutiger Regelungen. So kann die Privatnutzung der Kommunikationstechniken im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden.
Immer wieder stellt sich die Frage, welche Kontrollmöglichkeiten Arbeitgeber haben, um die Einhaltung der festgelegten Nutzungsbedingungen zu überprüfen, ohne hierdurch gegen die Bestimmungen des Datenschutzes zu verstoßen. In dem Workshop werden verschiedene Möglichkeiten dargestellt, wie Unternehmen die private Nutzung von Kommunikationstechniken durch Mitarbeiter handhaben können, ohne gegen gesetzliche Auflagen zu verstoßen.
Programm
12:45 Uhr Empfang mit Imbiss
13:15 Uhr Beginn
17:00 Uhr Ende mit anschließendem Buffet
Inhalt
Aktuelle Rechtsprechung zur Internetnutzung am Arbeitsplatz, zum Beispiel
- Nutzung von Internetangeboten mit pornografischem Inhalt – Außerordentliche Kündigung VG Hannover, 17.11.2010 – 17 A 2198/10, AG Berlin, 10.06.2010 – 2 Ca 2714/10
- Keine automatische Kündigung wegen privater Internetnutzung LAG Rheinland-Pfalz, 26.02.2010 – 6 Sa 682/09
- Außerordentliche Kündigung wegen exzessiven privaten E-Mail-Verkehrs LAG Niedersachsen, 31.05.2010 – 12 Sa 875/09
Rechtsgrundlagen der Internetnutzung
- Telemediengesetz (TMG)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutzgesetze der Länder
- bei bestehendem Betriebsrat: § 87 Abs. 1 Satz 6 BetrVG
Kontrollbefugnisse des Arbeitgebers und arbeitsrechtliche Sanktionen
- bei ausschließlich dienstlicher Nutzung von Internet und E-Mail
- bei erlaubter privater Nutzung von Internet und E-mail in unterschiedlichem Umfang
- Abmahnung
- Ordentliche / Außerordentliche Kündigung
Betriebsvereinbarungen und arbeitsvertragliche Vereinbarungen zur Nutzung von Kommunikationssystemen im Unternehmen
- mögliche Regelungsinhalte
- Zusätze zum Arbeitsvertrag
- Musterbetriebsvereinbarung/ -arbeitsvertrag zur Nutzung von Kommunikationssystemen
Kosten: 190,00 EUR zzgl. 19% MWSt.
Ort: MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht, Bergmannstraße 102, 10961 Berlin
