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Sozialkassen werden gesichert

Dienstag, 27.06.2017

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, nach dem Tarifverträge von 11 Branchen rückwirkend ab 1. Januar 2006 für allgemeinverbindlich erklärt werden (BT-Drucksache 18/12510). Damit werden die Sozialkassenverfahren für die Branchen Maler- und Lackierhandwerk, Dachdecker-, Gerüstbauer-, Steinmetz- und Steinbildhauer sowie Bäckerhandwerk, Betonsteingewerbe, Steine- und Erden-Industrie nebst Betonsteinhandwerk und Ziegelindustrie, Brot- und Backwarenindustrie, Garten- Landschafts- und Sportplatzbau, Land- und Forstwirtschaft sowie Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen gesichert.

Das neue Gesetz (SokaSiG II) begründet eine eigenständige Rechtsgrundlage für den Beitragseinzug und die Leistungsgewährung der Sozialkassen. Eine neue gesetzliche Regelung und damit der Fortbestand des Sozialkassenverfahrens war hier dringend notwendig, da das Bundesarbeitsgericht mit Beschlüssen vom 21. September 2016 sowie 25. Januar 2017 die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Soka-Tarifverträge für das Baugewerbe von 2007 bis 2014 aus formalen Gründen für ungültig erklärt hatte und dadurch die Altersversorgung sowie die Urlaubsregelungen hunderttausender Arbeitnehmer gefährdet waren.