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10 Tipps zum Mutterschutz und zur Elternzeit

Mittwoch, 17.10.2012

Mutterschutz und Elternzeit gehören zu den großen sozialen Errungenschaften für Frauen. Dank ihnen sind werdende Mütter nicht nur im Beruf arbeitsrechtlich besonders geschützt, sondern auch vor und nach der Geburt eines Kindes weitgehend finanziell abgesichert . Die praktische Umsetzung wirft jedoch immer wieder Fragen auf, sowohl seitens der Arbeitnehmerinnen als auch der Arbeitgeber.

Der Anwendungsbereich des ab dem 01.01.2018 geltenden Mutterschutzgesetzes (MuSchG) ist auf Auszubildende und Praktikantinnen, Schülerinnen und Studentinnen (sofern diese ein schulrechtliches Pflichtpraktikum absolvieren) sowie auf arbeitnehmerähnliche Personen ausgeweitet worden.

Selbstständige: Informationen zur Elternzeit finden Sie hier.