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Kopftuch als religiöses Zeichen am Arbeitsplatz

Montag, 20.06.2016

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit der Klärung der Frage, ob ein Arbeitgeber das Tragen eines Kopftuches als religiöses Zeichen verbieten darf. Die Generalanwältin vor dem EuGH hat nun eine Stellungnahme vorgelegt. Sie vertritt die Auffassung, dass es zulässig sei, wenn ein Chef einer muslimischen Angestellten verbietet, ein Kopftuch zu tragen. Dies gelte aber nur für die Fälle, in denen der Arbeitgeber alle Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen untersagt. Im Ausgangsfall war dies so. Einer bei einer Sicherheitsfirma in Belgien tätigen Rezeptionistin wurde gekündigt, weil sie darauf bestand auch weiterhin ihr Kopftuch zu tragen. Sie verklagte daraufhin den Arbeitgeber, weil sie in dessen Verhalten eine Diskriminierung sah.

Das Urteil des EuGH wird voraussichtlich erst in einigen Monaten ergehen. In den meisten Fällen folgen die Richter der Einschätzung der Generalanwälte. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob dies in dem vorliegenden Fall auch so sein wird.