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Kein Unfallschutz in Home Office

Montag, 11.07.2016

Mitarbeiter, die aufgrund einer Vereinbarung mit ihrem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten, genießen keinen Unfallschutz an ihrem „Home Office“ Arbeitsplatz. So urteilte das Bundessozialgericht. In besagtem Fall hatte sich die Klägerin von ihrem Home Office im Dachgeschoss auf den Weg in die Küche gemacht, um etwas zu trinken. Dabei war sie auf der Treppe gestürzt und brach sich den Fuß. Die Verletzung wollte sie als Arbeitsunfall geltend machen. Dieser Weg zur Nahrungsaufnahme gelte jedoch nicht als Betriebsweg sondern als persönlicher Lebensbereich, entschieden die Richter. Die Risiken in einer Privatwohnung verantworte der Arbeitnehmer, nicht der Arbeitgeber, zumal dieser dort kaum Maßnahmen zur Verhinderung von Unfällen ergreifen könne.

Bundessozialgericht, Urteil vom 5. Juli 2016 – B 2 U 2/15 R –