Berlin: Bergmannstraße 102 / 10961 Berlin / Tel 030.69 80 90 70 / Fax 030.69 80 90 79 / zentrale@mayr-arbeitsrecht.de
Cottbus: Rudolf-Breitscheid-Straße 2 / 03046 Cottbus / Tel 0355.289 166 27 / Fax 0355.289 166 28 / zentrale@cottbus-arbeitsrecht.de
Wildau: Freiheitstraße 124/126 / 15745 Wildau / Tel 03375.21 55 09 / Fax 03375.21 59 09 / zentrale@wildau-arbeitsrecht.de
/ 23.05.2013Wir beraten Sie in allen arbeitsrechtlichen Belangen, zum Beispiel bei der Ausgestaltung oder Beendigung Ihres Arbeits- oder Dienstvertrages. Selbstverständlich gehören hierzu auch notwendige gesellschaftsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Bestellung zum Prokuristen, Geschäftsführer oder Vorstand oder der jeweiligen Abberufung hiervon.
Verlassen Sie sich auf unsere fachkundigen Antworten zu Ihren Fragen bezüglich Haftung und Verantwortung als Führungskraft und Ihrer hieraus resultierenden arbeitsrechtlichen Sonderstellung. Profitieren Sie von unserem Netzwerk fachkundiger Spezialisten des Versicherungs-, Gesellschaft- und Steuerrechts.
Wenn Sie möchten, halten wir Sie zudem stets gerne auf dem neuesten arbeitsrechtlichen Stand. Wir informieren im Rahmen unseres Newsletters über aktuelle Urteile, Gesetze und Entwicklungen im Arbeitsrecht und geben spezifische Einsichten mit unseren Workshops.
Wir vertreten Sie deutschlandweit in allen Verfahrensarten und Rechtszügen vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Vorstände oder Geschäftsführer vertreten wir in sämtlichen dienstvertraglichen Angelegenheiten vor den Landgerichten, dem Kammergericht Berlin und den Oberlandesgerichten.
Wir vertreten Sie in sämtlichen Verfahren im Zusammenhang mit außerordentlichen oder ordentlichen Kündigungen.
Als Führungskraft steht für Sie oftmals die einvernehmliche Lösung – wenn auch zu Ihren Konditionen – im Fokus. Wir begleiten Sie von der strategischen Vorgehensweise bis zur Durchsetzung Ihrer Ziele im Verhandlungswege. Wir gestalten für Sie Ihren Aufhebungsvertrag und helfen sozialversicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden und Abfindungen steuerrechtlich zu optimieren. Selbstverständlich kümmern wir uns um Ihre gesellschaftsrechtliche Entlastung, Presseerklärungen, Sprachregelungen sowie alle weiteren Anforderungen.
Aufgrund des üblicherweise hohen Streitwerts sind wir gerne bereit, mit Ihnen individuelle Honorarvereinbarungen einzugehen, die auch erfolgsorientiert sein können.
Als Führungskraft wird Ihr Haftungsrisiko immer größer. Wir haben sowohl die arbeits- als auch die strafrechtliche Erfahrung, Sie im Worst Case erfolgreich zu vertreten.
Unsere Beratung rechnen wir entweder nach Zeitaufwand oder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Hierüber treffen wir mit Ihnen vorab unter Berücksichtigen der zu erwartenden Kosten eine Honorarvereinbarung. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch modulare Systeme, in denen Festpreise mit Elementen wie Zeitaufwand und Erfolgsbeteiligung verbunden sind. Fragen Sie uns. Sie sind immer willkommen.