Berlin: Columbiadamm 29 / 10965 Berlin / Tel 030.69 80 90 70 / Fax 030.69 80 90 79 / zentrale@mayr-arbeitsrecht.de
/ 25.05.2013Wir beraten nationale und internationale Arbeitgeber - von Dax-notierten Unternehmen, über Mittelständler bis hin zu Wohlfartsverbänden, NGOs, gemeinnützigen Gesellschaften, Vereinen und Verbänden mehrsprachig zu sämtlichen Fragen im Arbeitsrecht und gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern auch in fachübergreifenden Projekten.
Wenn Sie möchten, halten wir Sie zudem stets gerne auf dem neuesten arbeitsrechtlichen Stand. Wir informieren im Rahmen unseres Newsletters über aktuelle Urteile, Gesetze und Entwicklungen im Arbeitsrecht und geben spezifische Einsichten mit unseren Workshops. Gerne veranstalten wir für Sie unternehmensinterne Schulungen nach Ihren Bedürfnissen.
Wir beraten Sie in allen in Ihrem Tagesgeschäft auftauchenden arbeitsrechtlichen Fragen wie z.B.
- Vergütungskonzepte und Mitarbeiterbeteiligungsmodelle
- Betriebsübergang und Outsourcing
- Tarifvertrag, Mitbestimmung und Betriebsverfasungsrecht
- Datenschutz und Corporate Governance
- Arbeitsschutz, Leiharbeit und Entsendegesetz
Wir vertreten Sie als Arbeitgeber in sämtlichen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten deutschlandweit vor den Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
In dienstvertraglichen Angelegenheiten sind wir für Sie vor den Amtsgerichten, den Landgerichten, dem Kammergericht Berlin und den Oberlandesgerichten tätig.
Wir führen jährlich mit Erfolg über 200 Verfahren vor den Arbeitsgerichten, insbesondere Kündigungsschutzklagen und Beschlussverfahren.
Bei Kündigungen und Änderungskündigungen begleiten wir Ihr Unternehmen von der strategischen Vorgehensweise bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Für einvernehmliche Beendigungen verhandeln und gestalten wir Aufhebungs- bzw. Abwicklungsverträge. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen helfen wir, Sperrzeiten, Ruhenszeiträume oder sonstige Probleme bei der Zahlung von Arbeitslosengeld zu vermeiden, die oft einer Einigung im Wege stehen.
Mit unserer Erfahrung in besonderen Kündigungsverfahren, beispielsweise der Kündigung Schwerbehinderter, verfügen wir über das entsprechende Know-how, um Verfahren vor dem Integrationssamt oder dem LaGetSi mit allen notwendigen Formalitäten durchzuführen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Beratung ist die Planung und Umsetzung von Unternehmenskäufen, Betriebsübergängen und In- oder Outsourcingvorhaben. Dabei arbeiten wir eng mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen. Das gesellschaftliche Know How wird durch den Gesellschaftsrechtler Ulf Berlitz und den Notar Rainer Hebestreit garantiert. Eine notwendige Beurkundung kann bei Wunsch in unseren Räumen vorgenommen werden.
Bei Unternehmenstransaktionen übernehmen wir für Sie die arbeitsrechtliche Due Diligence sowie die Ausgestaltung der bestmöglichen Übernahme.
Wir helfen Ihnen, Schwierigkeiten mit dem Betriebsrat zu vermeiden und eine vertrauensvolle, erfolgreiche Basis zu schaffen. Wir unterstützen Sie gerne deutschlandweit bei Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen oder der Wahrung Ihrer Interessen vor der Einigungsstelle.
Neben der Beratung schulen wir sowohl in externen Workshops als auch unternehmensintern Personalverantwortliche im Umgang mit dem Betriebsrat und informieren Sie natürlich zeitnah über wesentliche Änderungen des Betriebsverfassungsgesetzes.
Bei der Stilllegung von Betrieben treten besondere arbeitsrechtliche Probleme wie beispielsweise die Beendigung der Arbeitsverhältnisse und Sozialplanverhandlungen auf. Wir unterstützen betroffene Arbeitgeber bei der Planung und Gestaltung der Stilllegung.
Dank jahrelanger mandatsspezifischer Erfahrungen im internationalen Mitarbeitereinsatz pflegen wir ein nahezu weltweit reichendes Netz an qualifizierten Kollegen, mit denen wir uns sowohl um Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen kümmern können als auch um sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen – und dies auf deutsch, englisch und spanisch.
Unsere Beratungsleistungen rechnen wir üblicherweise nach Zeitaufwand ab. Für die Prozessvertretung fallen zumindest Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an. Wir bieten für die ständige Beratung natürlich Pauschalen an. Für Projekte vereinbaren wir mit Ihnen gerne modulare Vergütungssysteme, die durch Festpreiselementen und variablen Elementen wie Zeitaufwand und Erfolg nach Ihren Bedürfnissen zusammengestellt werden.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen
zur Übersicht