Arbeitsrecht aus allen Perspektiven
Wir kennen das Arbeitsrecht von allen Seiten, denn wir betreuen gleichermaßen
- Arbeitgeber, Unternehmen, Vereine und Verbände
- Führungskräfte, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte
- Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und Scheinselbständige
- Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen.
Ein Vorteil für Sie, da wir alle Blickwinkel bestens kennen. Und deshalb genau wissen, was wir Ihnen am besten raten.
Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Wir übernehmen deutschlandweit die Prozessvertretung insbesondere wegen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und in Beschlussverfahren. Zudem liegt ein Schwerpunkt unserer Beratung für Arbeitgeber im Bereich Betriebsrat und Einigungsstelle sowie bei Umstrukturierungen und Transaktionen.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Wir beraten Arbeitnehmer aller Branchen. Unsere Rechtsanwälte übernehmen deutschlandweit die Prozessvertretung insbesondere in Kündigungsschutzklagen und beraten Sie zu allen Fragen im Arbeitsrecht. Über die Kosten erhalten Sie vorab genaue Auskunft.
Arbeitsrecht für Betriebsräte und Personalräte
Wir beraten Betriebs- und Personalräte in allen Fragen zum Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht. Hierzu gehört die Schulung, die Prozessvertretung aber auch die Beratung bei Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und in der Einigungsstelle.
Arbeitsrecht für Führungskräfte
Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich deutschlandweit Führungskräfte insbesondere bei Fragen zum Abschluss, Änderung und Beendigung des Arbeits- oder Dienstvertrages. Hierzu gehören natürlich die steuerliche Optimierung von Abfindungen und sonstigen Zahlungen ebenso wie sämtliche gesellschaftsrechtliche Fragen.

